Zum Stand des Genehmigungsverfahrens der geplanten Biogasanlage
In der Bevölkerung gibt es berechtigte Sorgen und Ängste im Hinblick auf mögliche Geruchsbelästigungen, die vom oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Biogasanlage ausgehen können. Diese Bedenken hat der Antragsteller ernst genommen und setzt seit Juli 2020 bei der Ausbringung der Gärreste auf ein neues, kostenintensiveres Verfahren bei dem er die Gülle in tieferen Bodenschichten ablegt und mit Erde bedeckt. Dadurch wurden die Immissionen erheblich reduziert. Weder im Sommer 2020, noch im Frühjahr 2021 gab es Beschwerden wegen eines Geruch. Das wurde mir persönlich in vielen Gesprächen mit der Bevölkerung sowie im Rahmen eines Telefonats mit der zuständigen Stelle beim Landratsamt bestätigt.
Schließlich bleibt zu erwähnen, dass die Versäumnisse der Gemeinde bzgl. eines Hinweises an den Gemeinderat hinsichtlich notwendiger Beratungen über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Ergebnis nichts an der Rechtslage ändert, da das Landratsamt das Einvernehmen ersetzt, sofern für den Antrag die
Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, was hier der Fall war.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass das Ergebnis der amtlichen Prüfungen akzeptiert werden sollte. Unserer Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, warum die GfS Sinzheimer Landwirte aktiv dazu aufruft, die Anlage zu meiden. Der Betrieb der Biogasanlage ist ökologosch sinnvoll. Die Anlage wird jährlich Strom für ca. 800 Haushalte und ein Wärmevolumen generieren, das ca. 200.000 l Heizöl entspricht.
Sollte sich der Gemeinderat im Weiteren für die Durchführung einer Bürgerbefragung zum Vorhaben Biogasanlage aussprechen, werden wir auch dieses Verfahren unterstützen.
Ihr Gabriel Schlindwein
für die CDU-Fraktion Sinzheim