Antrag zum Grundsteueraufkommen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst, bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz für unvereinbar erachtet. Es hat eine Reform der Grundsteuervorschriften bis zum 31.12.2019 eingefordert und übergangsweise die Anwendung der alten Normen bis zum 31.12.2024 zugelassen. Ab dem 01.01.2025 muss die Grundsteuer jedoch auf der Grundlage des neuen Rechts erhoben werden. Denn der Grundsatz zur Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Steuerrecht verlangt auch auf der Ebene der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung der Wertbemessung. Es gilt der Grundsatz der Lastengleichheit. Das Verfassungsgericht hielt aufgrund erheblicher Wertverzerrungen eine Neubewertung für zwingend.
In Baden-Württemberg wurde das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ eingeführt. Das bedeutet: Für die Bewertung werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multiplizierten und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Das Ergebnis wird mit der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert und ergibt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, der soziale Wohnungsbau oder Kulturdenkmäler werden steuerbegünstigt. Gemeinderatsfraktion Sinzheim Schließlich wird der so ermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Kommune der Höhe nach festlegen kann, multipliziert. In diesen Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Feststellungsbescheide. Gegen das Reformgesetz hat zwischenzeitlich unter anderem der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. eine Musterklage eingereicht. Aus Sicht der beteiligten Verbände ist das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwert intransparent und ungenau. Die Gemeinde Sinzheim hat an ihrem Hebesatz nicht gerührt. In den letzten Jahren war das Grundsteueraufkommen konstant. Für die Grundsteuer B lag es bei 1,6 Millionen. Entsprechend wurde mittelfristig geplant. Erste Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass die Grundsteuermessbeträge sich gegenüber den früheren Werten deutlich erhöhen. Wenn die Hebesätze für die Grundsteuer B in Sinzheim in der bisherigen Größenordnung blieben, würden die Grundsteuern um ein Vielfaches steigen und auf die Immobilienbesitzer kämen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Eine weitere Mehrbelastung der Hausbesitzer, die bereits mit erheblich gestiegenen Kosten, verursacht durch die Inflation, höhere Zinslasten, allgemeine Baukostensteigerungen und höhere Energiekosten zu kämpfen haben, halten wir für nicht sachgerecht. Aus unserer Sicht muss die Gemeinde möglichst bald transparent darlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen wird und, ob über eine Anpassung (Senkung) der Hebesätze die Lastengleichheit erreicht werden soll. Die CDU-Fraktion beantragt daher, in einer der folgenden Gemeinderatsitzungen folgenden Tagesordnungspunkt zu erörtern: Wie will die Gemeinde mit dem Grundsteuervolumen künftig umgehen? Die CDU-Fraktion möchte sich weiter am jetzigen Steueraufkommen orientieren. Wir sollten versuchen den Grundstückseigentümern soweit wie möglich die Angst zu nehmen, dass weitere erhebliche Mehrbelastungen auf sie zukommen. Gabriel Schlindwein Fraktionsvorsitzender der CDU Sinzheim