CDU Sinzheim

Informationen zur Sanierung des Kirchplatzes

Zulassung von Einzelmitgliedern

 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

neben Marktplatz und Vinzenz-Areal bildet der Kirchplatz um unsere katholische Kirche den räumlichen Mittelpunkt unserer Dorfgemeinschaft. In diesem Bereich sollen nun im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde weitere baulichen Schritte unternommen werden. 


Kirchplatz PlanungKirchplatz Planung
Der Kirchplatz selbst soll mit dem Naturstein "Heilbronner Antik" gepflastert werden. Die Kirche wird mit einem Pflasterband eingefasst. Das Gelände nördlich vom ehemaligen Messnerhaus (ehem. Anwesen Walter) soll teilweise begrünt werden, um die Aufenthaltsqualität um den Kirchplatz zu verbessern und die Ortsmitte weiter aufzuwerten. Die CDU-Fraktion hat dazu die Planvariante 1 befürwortet, die auf dem Anwesen Walter neben der Anlage einer Grünfläche auch den Bau von acht, teilweise auch behindertengerechten Parkplätzen vorsieht. Diese Planung trägt einerseits der angespannte Parkplatzsituation im Ortskern Rechnung, andererseits ist zu berücksichtigen, dass auf dem Vinzenzgelände bereits größere Grünflächen geplant sind. Wir haben daher dafür gestimmt, die Planungsleistungen für Variante 1 an das Ingenieurbüro Baumeister zu vergeben. 

Des Weiteren war aufgrund gemeinsamen Antrags der GfS und Herrn Dr. Rohner erneut über eine Änderung des Redaktionsstatuts zu beraten. Zum Thema gibt es bereits einen aktuellen, wirksamen Beschluss und zwar vom 25.04.2019. Damals hatte der Gemeinderat beschlossen, dass ab der Amtszeit eines neuen Gemeinderats im Sommer des Jahres 2019 das Recht zur Veröffentlichung in der Rubrik 

"Aus den Fraktionen des Gemeinderats" nur noch den Fraktionen und nicht mehr fraktionslosen Gemeinderäten und Gruppierungen zustehen soll. An dieser Beschlusslage möchte die CDU-Fraktion festhalten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine andere Handhabung nach Fraktionsaustritten zu einer verzerrten Darstellung des im Gemeinderat vertretenen politischen Spektrums führen kann. Die Fraktionen leisten durch ihre Vorberatungen im Vorfeld der Gemeinderatssitzung eine wesentliche Vorarbeit (sog. Straffungs- und Bündelungsfunktion). Es ist daher sachgerecht, Fraktionen und fraktionslose Einzelmitglieder/Gruppierungen differenziert zu behandeln. Eine andere Regelung würde zu dem fragwürdigen Ergebnis führen, dass mehrere Fraktionslose eine Vielzahl von Berichten im Amtsblatt veröffentlichen könnten, während die zahlenmäßig stärker vertretenen Fraktionen nur einen Bericht veröffentlichen dürften. Der Antrag war daher abzulehnen. 

Ihr Roman Huck