CDU Sinzheim

Zum Stand des Genehmigungsverfahrens der geplanten Biogasanlage

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 
das LRA Rastatt hat als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf  Erteilung eines  Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage positiv beschieden. Das  bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Anlage  rechtmäßig gebaut und betrieben werden kann. Im Verfahren hat sich das Amt auch mit  einem kritischen Fragenkatalog der Gemeinde auseinander gesetzt, der das Ergebnis  einer Sitzung des Rates vom Mai 2020 ist und bei dessen Erstellung alle Fraktionen,  auch die CDU, kritisch mitgewirkt haben.  
 Dabei ist zu beachten, dass es nicht die Aufgabe des Umweltamts ist, die  ordnungsgemäße Ausbringung der Gärreste zu prüfen. Diese Fragen fallen in die  ausschließliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsamts. 

In der Bevölkerung gibt es berechtigte Sorgen und Ängste im Hinblick auf mögliche  Geruchsbelästigungen, die vom oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der  Biogasanlage ausgehen können. Diese Bedenken hat der Antragsteller ernst genommen  und setzt seit Juli 2020 bei der Ausbringung der Gärreste auf ein neues, kostenintensiveres  Verfahren bei dem er die Gülle in tieferen Bodenschichten ablegt und mit Erde bedeckt.  Dadurch wurden die Immissionen erheblich reduziert. Weder im Sommer 2020, noch im  Frühjahr 2021 gab es Beschwerden wegen eines Geruch. Das wurde mir persönlich in  vielen Gesprächen mit der Bevölkerung sowie im Rahmen eines Telefonats mit der  zuständigen Stelle beim Landratsamt bestätigt. 

Schließlich bleibt zu erwähnen, dass die Versäumnisse der Gemeinde bzgl. eines  Hinweises  an den Gemeinderat hinsichtlich notwendiger Beratungen über die Erteilung  des gemeindlichen Einvernehmens im Ergebnis nichts an der Rechtslage ändert, da das  Landratsamt das Einvernehmen ersetzt, sofern für den Antrag die  

Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, was hier der Fall war. 

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass das Ergebnis der amtlichen Prüfungen  akzeptiert werden sollte.  Unserer Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, warum  die GfS Sinzheimer Landwirte aktiv dazu aufruft, die Anlage zu meiden. Der Betrieb der  Biogasanlage ist ökologosch sinnvoll. Die Anlage wird jährlich Strom für ca. 800  Haushalte und ein Wärmevolumen generieren, das ca. 200.000 l Heizöl entspricht. 

Sollte sich der Gemeinderat im Weiteren für die Durchführung einer Bürgerbefragung zum  Vorhaben Biogasanlage aussprechen, werden wir auch dieses Verfahren unterstützen. 

Ihr Gabriel Schlindwein

für die CDU-Fraktion Sinzheim