CDU Sinzheim

JA zu mehr Bienenschutz – NEIN zum Volksbegehren

Position der CDU Sinzheim zum Volksbegehren „Artenvielfalt: Rettet die Bienen“


Die Bewahrung der Schöpfung ist ein zentrales Leitmotiv der CDU. Daher ist die Intension des Volksbegehrens „mehr Biodiversität für mehr Bienenschutz“ im Grundsatz richtig. Die im Volksbegehren geforderten Maßnahmen des Volksbegehrens sind aber der falsche Weg. Als CDU Sinzheim werden wir das Volksbegehren nicht unterstützen. Warum wir dafür werben, nicht beim Volksgehren zu unterschreiben, wollen wir Punkt für Punkt gerne begründen. Wir hoffen, damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten zu können.

 

Was fordern die Initiatoren des Volksbegehrens?

1. Die Landesregierung soll die Öko-Landwirtschaft so fördern, dass bis 2025 ein Viertel und bis 2035 die Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg ökologisch bewirtschaftet werden - und zwar, indem die landwirtschaftlichen Betriebe freiwillig auf "öko" umstellen. Kein Betrieb soll zu irgendetwas gezwungen werden.

2. Der Einsatz von Pestiziden, die die Artenvielfalt gefährden, soll in besonders geschützten Gebieten verboten werden. Das betrifft nach Angaben der Initiatoren ausschließlich Schutzgebiete, die laut Schutzzweck „dem Schutz der Artenvielfalt“ dienen. Im Gesetzentwurf des Volksbegehrens soll es „klar geregelte Möglichkeiten für generelle Ausnahmen“ geben, sodass Landwirtschaft und insbesondere Öko-Landwirtschaft in all diesen Gebieten weiter möglich bleibt.

3. Die Landesregierung soll bis Anfang 2022 einen Plan vorlegen, wie der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land bis 2025 um die Hälfte reduziert werden kann. Da die Landesregierung landwirtschaftlichen Betrieben außerhalb von Schutzgebieten keine Pestizide verbieten kann, geht es auch hier „ausschließlich um Förderung und Lenkung durch positive Anreize, nicht um Verbote“.

4. Streuobstwiesen sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für geschützte Arten. Das Volksbegehren fordert einen „wirklichen Schutz vor Abholzung“. Die übliche Pflege und Nutzung soll davon nicht beeinträchtigt werden.

 

Warum sprechen wir uns gegen das Volksbegehren aus?

Immerhin geht es um ein sehr wichtiges und unterstützenswertes Anliegen, den Schutz unserer heimischen Insekten, den Schutz der Artenvielfalt und damit auch um den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft. Wir finden, dass viele der geforderten Maßnahmen am Kern des Problems weitgehend vorbei gehen. Zudem wird eine unnötige Front zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aufgebaut.

 

Pestizidverbot:

Wildbienen wie Hummeln, Mauerbienen, Sandbienen, Pelzbienen oder Hosenbienen leiden am meisten unter dem Verlust ihrer Lebensräume. Der Verlust an geeigneten Lebensräumen sowohl in der freien Landschaft als auch in unseren Städten und Gemeinden ist der Hauptgrund für den drastischen Artenschwund. Wer alleine die Landwirtschaft und deren Pestizideinsatz zum Sündenbock stempelt, der verkennt, dass wir unsere Gärten in Steinwüsten verwandeln oder eine grüne Wüste aus Rasen und Koniferenhecken anlegen. In der freien Landschaft verschwinden Feldgehölze und Streuobstwiesen und es entstehen dafür Straßen, Parkplätze, Gewerbe- und Neubaugebiete. Das Thema daher alleine auf den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft zu verengen, wird am grundlegenden Problem nichts ändern.

Im Gegenteil: Das im Volksbegehren geforderte Pestizidverbot in Schutzgebieten (Natur-, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete), betrifft in Sinzheim viele unserer Wein- und Obstbaubetriebe. Für diese Betriebe kann das geforderte Verbot existenzbedrohend sein. Am Ende werden dann zwar keine Pestizide mehr eingesetzt, aber die Reb- und Obstbaumflächen verschwinden. Es ist auch nicht so, dass der ökologische Landbau ohne Pflanzenschutzmittel auskommt. Beim Ackerbau (mit Ausnahme des Kartoffelanbaus) ist dies möglich. Im ökologischen Wein- und Obstanbau kommen zwar keine synthetischen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, dafür aber Kupfer, pflanzliche Präparate oder biologische Mittel, wie z.B. Viren, die auf bestimmte Insekten wirken. Auch dies wäre bei einem erfolgreichen Volksbegehren nicht mehr erlaubt. Ebenfalls nicht mehr erlaubt wäre die Stechmückenbekämpfung durch KABS mit dem biologischen Mittel B.t.i. in fast der gesamten Oberrheinebene. Vielleicht erinnern sich einige noch an die Sommer vor der Schnakenbekämpfung. Ausnahmen sollen zwar ermöglicht werden, dafür müssen aber umfangreiche bürokratische Genehmigungsverfahren etabliert werden. Was wir brauchen sind effektive Schritte zu mehr Biodiversität und nicht zu mehr Bürokratie.

Verpflichtende Quote für den Öko-Landbau:

Die Produktionsflächen biologischer Landwirtschaft sollen durch gesetzliche Vorgaben von bisher 18% (2018) auf 25% (2025) und auf 50% (2030) erhöht werden. Das erscheint unrealistisch. Für die Erzeugnisse muss auch ein Markt existieren. Der Bio-Markt wächst zwar, aber eben nicht so schnell. Fehlende Absatzmöglichkeiten führen zu sinkenden Preisen und damit verschlechtert sich die ökonomische Situation der landwirtschaftlichen Betriebe. Vielleicht sollten wir als Verbraucher zuerst unser Einkaufsverhalten überdenken und möglichst regional und saisonal Lebensmittel kaufen. Auch die Erwartung an optisch makelloses Obst und Gemüse trägt erheblich dazu bei, wie viele Pestizide eingesetzt werden (müssen) und wie attraktiv alternative Anbaumethoden für die landwirtschaftlichen Betriebe sind.

Reduktion von Pestiziden außerhalb von Schutzgebieten und Schutz von Streuobstbeständen:

Diese Forderungen des Volksbegehrens finden unsere Unterstützung. Gerade der Schutz und der Erhalt unserer Streuobstwiesen trägt sehr zum Erhalt der Biodiversität und unserer Kulturlandschaft bei. Dazu braucht es aber nicht nur Verbote (Abholzung von alten Obstbaumbeständen), sondern mehr fachliche Beratung und Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer zur Pflege und zum Erhalt der Streuobstwiesen. Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel kann und muss in den kommenden Jahren erheblich reduziert werden. Auch hier ist statt eines pauschalen Verbotes die Entwicklung intelligenter Strategien viel zielführender. Neue digitale Technologien helfen, Pflanzenschutzmittel gezielter auszubringen und somit die Wirkstoffmenge zu reduzieren. Vielversprechend sind Ansätze, mit denen die Vorteile der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft kombiniert werden (Quelle Universität Hohenheim).

Unsere Empfehlung: Das Volksbegehren „Artenvielfalt: Rettet die Bienen“ sensibilisiert sowohl Politik als auch Gesellschaft für ein wichtiges Thema. Die geforderten Maßnahmen gehen jedoch an der eigentlichen Zielsetzung vorbei und werden nicht dazu führen, dass künftig wieder mehr (Wild)Bienen bei uns heimisch sein können. Bitte unterschreiben Sie das Volksbegehren nicht!

Es braucht mehr Vielfalt in der Landschaft und in unseren Gärten, damit Insekten den Lebensraum finden, den sie benötigen. Die Landwirte der Sinzheimer CDU gehen hier mit gutem Beispiel voran und pflanzen ganz bewusst jedes Jahr mehrere Hektar Blühmischungen (ganz ohne staatlichen Zwang). Landwirte und Imker (und die wilden Verwandten) sind aufeinander angewiesen. Unser Obst und Gemüse braucht Bienen als Bestäuber und umgekehrt sind die Sonderkulturen für die Imkerei (und die Wildbienen) wichtige Pollen- und Nektarquellen.

Niemand – insbesondere den Insekten – wäre geholfen, wenn am Ende eines erfolgreichen Volksbegehrens viele regionale landwirtschaftliche Betriebe vor dem Aus stehen und wir Äpfel oder Wein nahezu komplett aus dem Ausland importieren müssten.

Besser als das vorliegende Volksbegehren ist es, einen Dialogprozess zu starten, der Landwirte, Verbraucher und Naturschützer gleichberechtigt einbindet, damit funktionierende Lösungen entwickelt werden können.

 

Ihre CDU Sinzheim

 

 

V.iS.d.P.

Matthias Schmitt

1.Vorsitzender der CDU Sinzheim

Leiboldstr. 85a

 

76547 Sinzheim